Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung = MoVe

Mobilitätsbildung und schulische Verkehrserziehung gehören zu den besonderen Bildungs- und Erziehungsaufgaben. Sie werden nach § 6 Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes fachübergreifend unterrichtet. Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung ist zugleich ein Arbeitsbereich von Schule & Gesundheit und stellt somit ein wichtiges Element von Schulentwicklung dar. Die Grundlagen sind in einem Gemeinsamen Erlass des Hessischen Kultusministeriums und des Hessischen Ministeriums des Innern  und für Sport vom 22. Dezember 2009 geregelt.Empfehlungen zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der Schule gibt der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.5.2012.

Ziele

Die moderne Verkehrspädagogik und Mobilitätsbildung geht über das Vermitteln von Verkehrsregeln und das Einüben des „richtigen“ Verhaltens im Straßenverkehr deutlich hinaus. Die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und Schulformen nehmen selbstständig am Verkehrsgeschehen teil. Sie erwerben die für eine zukunftsfähige Mobilitätsgestaltung notwendigen Kompetenzen durch die Auseinandersetzung mit ihren eigenen Mobilitätsformen und Bedürfnissen. Durch die Beschäftigung mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln, deren Anteil an der Mobilitätsbefriedigung sowie den ökonomischen und ökologischen Folgen eignen sich die Schülerinnen und Schüler wichtige Kompetenzen für ihre zukünftige Lebensgestaltung an.

  • Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung sollen dazu beitragen,
  • die Verkehrssicherheit durch altersgerechte Verkehrskompetenz zu verbessern,
  • die Gesundheit und die motorischen Fähigkeiten durch Bewegung auf allen Wegen zu fördern,
  • das Sozialverhalten am Beispiel des sozialen Ortes „Verkehr“ zu fördern und
  • die verkehrsbedingten Umweltbeeinträchtigungen im Wohn- und Schulumfeld gering zu halten.